BESCHWERDEFORMULARE

ANLEITUNGEN

Dieses Beschwerdeformular ist das Mittel, das die öffentliche Verwaltung den Verbrauchern und Nutzern zur Verfügung stellt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche und Beschwerden im Bereich der Verbraucherbeziehungen auf dem Gebiet der Autonomen Region der Kanarischen Inseln zu formulieren, in Anwendung der außergerichtlichen Streitbeilegungs- und Marktdisziplinierungsmechanismen, die im Ley 3/2003, de 12 de febrero, del Estatuto de los Consumidores y Usuarios de la Comunidad Autónoma de Canarias und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Decreto 90/2023, de 25 de mayo, por el que se regulan los servicios de atención a la clientela, las características y el procedimiento de obtención de las hojas de reclamaciones y su tramitación administrativa en las relaciones de consumo. Die für das Unternehmen verantwortliche Person muss den Kunden die Reklamationsformulare aushändigen, wenn sie diese anfordern, und sie mit den notwendigen Erläuterungen und Informationen versehen, damit sie vom Verbraucher oder Nutzer ordnungsgemäß ausgefüllt werden können. 

VORHERIGE ÜBERMITTLUNG DER BESCHWERDE AN DIE KUNDENDIENSTABTEILUNG 

Vor der Einreichung des Beschwerdeformulars bei der zuständigen Verwaltungsbehörde muss sich der Verbraucher oder Nutzer mit dem Kundendienst des beanstandeten Unternehmers in Verbindung setzen, um seine Beschwerde mitzuteilen, der diese nach Wahl des Unternehmers entweder persönlich - in den Geschäftsräumen - oder aus der Ferne - per Telefon, E-Mail, Post usw. - bearbeitet und dem Verbraucher oder Nutzer einen Identifizierungscode und einen schriftlichen Nachweis über die Einreichung der vorherigen Beschwerde auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger aushändigt, um diese aufzubewahren. Der beanstandete Unternehmer antwortet auf die Beschwerde so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat nach ihrer Einreichung, es sei denn, die geltenden spezifischen oder sektoralen Vorschriften sehen eine andere Frist vor. 

EINREICHUNG DER BESCHWERDE BEI DER ZUSTÄNDIGEN VERWALTUNGSBEHÖRDE 

Wenn der Kundendienst des Unternehmers keine zufriedenstellende Antwort auf die vorhergehende Beschwerde erhalten hat oder wenn ein Monat verstrichen ist, ohne dass er eine Antwort erhalten hat, muss der Verbraucher oder Nutzer das ordnungsgemäß ausgefüllte Beschwerdeformular bei dem für seine Gemeinde oder Insel zuständigen Verbraucherinformationsbüro einreichen, oder, falls es keine solche Stelle gibt, direkt an die Dirección General de Comercio y Consumo der Kanarischen Regierung, indem er es bei einem der im Ley 39/2015, de 1 de octubre, de Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas vorgesehenen Register einreicht, oder elektronisch über das elektronische Büro der entsprechenden Stelle.

Dem Beschwerdeformular sind alle Belege oder Daten beizufügen, die zu einer besseren Beurteilung des Sachverhalts, der Gegenstand der Beschwerde ist, beitragen können. In jedem Fall ist ein Dokument beizufügen, das das Verbraucherverhältnis belegt (Rechnung, Vertrag usw.), sowie ein Nachweis über die vorherige Übermittlung der Beschwerde an den Kundendienst des Unternehmers und gegebenenfalls über die erhaltene Antwort. Es wird darauf hingewiesen, dass es einen Grund für die Unzulässigkeit der Beschwerde darstellt, wenn sie nicht zuvor beim Kundendienst des Unternehmers eingereicht wurde oder wenn ein erfolgloser Versuch der vorherigen Einreichung gegenüber der Verwaltungsbehörde nicht gerechtfertigt ist. Nach Eingang der Beschwerde bei der zuständigen Verwaltungsbehörde wird sie gegebenenfalls einer Schlichtung unterzogen. Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen oder Gewerbetreibenden über ihre anerkannten Rechte als Verbraucher und Nutzer, das von beiden Parteien gewählt und akzeptiert wird und keinen Rechtsstreit vor den Gerichten erfordert, bei dem ein Mediator die Parteien anleitet und unterstützt, damit eine zufriedenstellende Einigung erzielt werden kann. Kommt keine für den Verbraucher zufriedenstellende Einigung zustande, kann der Verbraucher die Zivilgerichte anrufen oder das außergerichtliche Verfahren der Verbraucherschlichtung in Anspruch nehmen.

ELEKTRONISCHE EINREICHUNG

Durch Berühren oder Scannen des obigen QR-Codes auf Ihrem elektronischen Gerät werden Sie zum elektronischen Hauptsitz der Regierung der Kanarischen Inseln weitergeleitet, wo Sie das elektronische Antragsformular ausfüllen können. Es müssen so viele Belege oder Daten übermittelt werden, wie zur bestmöglichen Beurteilung des Sachverhalts, der Gegenstand dieses Antrags ist, beitragen können (unterstützte Formate PDF, JPG, PNG oder TIFF)
Wenn Sie nicht über ein elektronisches Mittel oder ein Identifizierungssystem verfügen, das von der elektronischen Zentrale der Regierung der Kanarischen Inseln zugelassen ist, müssen Sie das gedruckte Antragsformular wählen. Sie können die unterstützten Identifizierungssysteme in der oben genannten elektronischen Zentrale überprüfen https://sede.gobiernodecanarias.org/sede/ .

 

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ÜBER DEN SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Rubrik BehandlungAllgemeine Handels- und Verbraucherangelegenheiten
VerantwortlichGeneraldirektion für Handel und Verbraucherangelegenheiten des regionalen Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Handel und Selbstständige.
ZweckVerwaltung allgemeiner Dossiers, z. B. zu den Themen Bürgerinformation und -betreuung, Vorschläge, Verwaltungsmodernisierung, Transparenz usw.
Rechte der betroffenen PersonenZugang, Berichtigung und Löschung von Daten, Einspruch gegen die Datenverarbeitung und Antrag auf Datenübertragbarkeit und -beschränkung.
Zusätzliche InformationenSie können ihn auf der folgenden Website einsehen: Dirección General de Modernización y Calidad de los Servicios - Gobierno de Canarias

Anhänge